OS-Plattform eingestellt: Warum der Link trotzdem auf tausenden Websites steht

Am 20. Juli 2023 beschloss die Europäische Kommission die Einstellung der Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform). Seit dem 20. Februar 2024 ist die Plattform unter ec.europa.eu/consumers/odr endgültig offline. Doch wer heute durch deutsche Online-Shops scrollt, findet den Link noch auf einer erstaunlichen Anzahl von Websites.
Hintergrund: Was war die OS-Plattform?
Die OS-Plattform wurde 2016 von der EU-Kommission eingerichtet, um Verbrauchern eine einfache Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei Online-Käufen zu bieten. Online-Händler waren gemäß der ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 verpflichtet, auf ihren Websites einen klickbaren Link zur Plattform bereitzustellen.
In der Praxis wurde die Plattform jedoch kaum genutzt. Die Kommission stellte fest, dass die meisten eingereichten Beschwerden nicht zu einer Schlichtung führten, da Händler überwiegend nicht bereit wahren, an dem Verfahren teilzunehmen.
Warum steht der Link noch überall?
Unsere Scans zeigen: Über 34% aller deutschen E-Commerce-Websites verlinken noch immer auf die abgeschaltete OS-Plattform. Die Gründe dafür sind vielfältig:
- 1Vergessene Templates: Der Link wurde einmal in das Impressum oder die AGB-Vorlage eingefügt und seitdem nicht aktualisiert.
- 2Automatische Generatoren: Viele Impressum-Generatoren haben den Link lange Zeit standardmäßig eingefügt.
- 3Unsicherheit: Manche Shop-Betreiber wissen nicht, ob sie den Link entfernen dürfen oder sogar müssen.
Rechtliche Einordnung
Mit der Verordnung (EU) 2023/2421 vom 18. Oktober 2023 wurde die ursprüngliche ODR-Verordnung aufgehoben. Seit dem Inkraftreten am 20. Februar 2024 besteht keine gesetzliche Pflicht mehr, den OS-Plattform-Link anzuzeigen. Im Gegenteil: Ein toter Link auf eine nicht mehr existierende Plattform kann als irreführend bewertet werden.
Allerdings ist wichtig zu beachten: Die Pflicht zur Information über alternative Streitbeilegung gemäß § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) besteht weiterhin. Händler müssen also nach wie vor angeben, ob sie bereit oder verpfichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
Was sollten Website-Betreiber tun?
Die Empfehlung ist eindeutig:
- Entfernen Sie den Link zur OS-Plattform aus Impressum, AGB und Fußzeile
- Behalten Sie den Hinweis nach § 36 VSBG bei (Bereitschaft zur Streitbeilegung)
- Prüfen Sie auch Ihre E-Mail-Footer und PDF-Rechnungsvorlagen
Automatische Erkennung mit ScanCompliance.de
Unser Scanner erkennt automatisch veraltete OS-Plattform-Links auf Ihrer Website. Der Prüfpunkt ist Bestandteil jedes Scans und wird in den Befundberichten als Hinweis aufgeführt. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Website auf dem aktuellen Stand ist.
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